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   BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67   

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BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67 (https://dejure.org/1967,145)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1967 - II C 27.67 (https://dejure.org/1967,145)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1967 - II C 27.67 (https://dejure.org/1967,145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als Gerichtsreferendar und der Zeit unentgeltlicher Tätigkeit als Gerichtsassessor bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters in der Besoldungsgruppe A 13 nach dem Besoldungsanpassungsgesetz (BesAG) - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 159
  • DVBl 1968, 225
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.02.1966 - VIII C 254.63

    Bestimmung des Besoldungsdienstalters eines Beamten der Kriminalpolizei mit

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67
    Die Anwendung der Vorschrift des § 6 Abs. 3 Nr. 3 LBesG 60, nach der bestimmte Zeiten "einer hauptberuflichen Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Reichsgebiet" zu berücksichtigen sind, scheidet schon deshalb aus, weil der Vorbereitungsdienst allein der Vorbereitung auf die große juristische Staatsprüfung und auf die juristische Berufspraxis dient und deshalb keine "hauptberufliche" Tätigkeit ist (ebenso Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1966 - BVerwG VIII C 254.63 -).

    Aus ihnen hat das Berufungsgericht rechtlich fehlerfrei hergeleitet, daß für die Laufbahn des Kriminalpolizeidienstes, in die der Kläger eingestellt wurde, ein Hochschulstudium und ein juristischer Vorbereitungsdienst nicht "vorgeschrieben" waren (ebenso Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG VIII C 254.63 -).

    Dies hat das Berufungsgericht bezüglich des Runderlasses vom 18. Februar 1938 (RMBliV Sp. 289) ohne Rechtsfehler dargelegt; das Bundesverwaltungsgericht hat diese Darlegungen in den Gründen seines Urteils vom 24. Februar 1966 - BVerwG VIII C 254.63 - gebilligt.

  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67
    Aus dieser Fürsorgepflicht können grundsätzlich nicht Ansprüche hergeleitet werden, die über die in den Besoldungsgesetzen speziell und abschließend geregelten Alimentationspflichten des Dienstherrn hinausgehen; das hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt ausgeführt (vgl. BVerwGE 24, 92 [96] mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 27.06.1955 - II ZR 232/54

    Rechtsnatur eines Vertrages mit dem Kommanditisten über die Geschäftsführung;

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67
    Die Anschlußrevision des Beklagten ist zulässig (vgl. BGHZ 17, 392 [397]; Wieczorek, Zivilprozeßordnung, § 556 Anm. B II c 3), jedoch nur zum Teil begründet.
  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

    Regelungen dieser Art sind nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers regelmäßig abschließend konzipiert, so dass der Möglichkeit einer analogen Anwendung schon das Fehlen einer planwidrigen Regelungslücke entgegensteht (vgl. Urteile 30. Mai 1967 - BVerwG 2 C 27.67 - BVerwGE 27, 159 , vom 20. Juni 1974 - BVerwG 2 C 28.73 - BVerwGE 45, 201 und vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 25.78 - BVerwGE 61, 79 zur Gesamtkonzeption des § 6 BBesG sowie Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 zum Familienzuschlag nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG).
  • OVG Saarland, 05.07.2013 - 1 A 292/13

    Zur Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten

    Letzteres hat das Bundesverwaltungsgericht schon in den sechziger Jahren und seither in einer Vielzahl von Entscheidungen auch aus neuerer Zeit betont(BVerwG, Urteile vom 30.5.1967 - II C 27/67 -, juris Rdnrn. 20 ff., vom 28.4.1983 - 2 C 97/81 -, juris Rdnrn. 16 ff., vom 15.9.1994 - 2 C 16/93 -, juris Rdnr. 15, vom 26.9.1996 - 2 C 28/95 -, juris Rdnr. 17, vom 29.9.2005 - 2 C 33/04 -, juris Rdnr. 9, vom 28.2.2007 - 2 C 18/06 -, juris Rdnrn. 20 ff., und vom 11.12.2008, a.a.O., Rdnr. 16; Beschlüsse vom 20.7.1989 - 2 B 33/88 -, juris Rdnr. 4, und vom 5.12.2011, a.a.O., Rdnr. 11) und ausweislich der in diesen Entscheidungen wiedergegebenen Sachverhalte konsequent umgesetzt.

    Der weitere Vorwurf, das Bundesverwaltungsgericht habe seine Entscheidung vom 26.9.1996 jedenfalls nicht schlüssig begründet, verkennt, dass das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung seine ständige bereits seit den sechziger Jahren praktizierte Rechtsprechung(BVerwG, Urteile vom 30.5.1967, a.a.O., Rdnrn. 19 f. zur Parallelproblematik der Berechnung des Besoldungsdienstalters, und vom 28.4.1983, a.a.O; ferner Beschluss vom 20.7.1989, a.a.O.) aufgegriffen und dies ausdrücklich klargestellt hat, so dass das Erfordernis einer erneuten eingehenden Begründung nicht bestand.

  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 7.85

    Umfang der Berücksichtigung des Fachhochschulstudiums eines Beamten des gehobenen

    Auf diese Weise sollen Nachteile der Laufbahnverzögerung durch Erfüllung der vorgeschriebenen Laufbahnerfordernisse vermieden werden (BVerwGE 27, 159 [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67]; 32, 148 [BVerwG 10.06.1969 - II C 124/67]; 45, 201 [BVerwG 19.06.1974 - VIII C 89/73]sowie Urteil vom 24. Februar 1970 - BVerwG 6 C 72.67 - zu § 6 BBesG a.F. bzw. entsprechenden Regelungen der Länder).

    Dabei ist auf die Vorschriften abzustellen, die zur Zeit der Ausbildung für die betreffende Laufbahn galten, nicht jedoch auf die Vorschriften zur Zeit der Einstellung (vgl. BVerwGE 27, 159 [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67]; Urteile vom 23. Januar 1969 - BVerwG 8 C 42.65 - , vom 24. Februar 1970 - BVerwG 6 C 72.67 - , vom 6. Mai 1981 - BVerwG 6 C 106.78 - undvom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 97.81 - ).

    Vorgeschrieben in diesem Sinne ist eine Ausbildung nicht nur, wenn sie in Rechtsvorschriften geregelt, sondern auch schon dann, wenn sie in Verwaltungsvorschriften niedergelegt ist (BVerwGE 27, 159 [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67]; Urteil vom 23. Januar 1969 - BVerwG 8 C 42.65 - zu der in einem Merkblatt schriftlich niedergelegten Ausbildung).

  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 28.95

    Beamtenrecht - Beamtenversorgung, Berücksichtigung von Ausbildungszeiten als

    Welche Ausbildung im Sinne des § 12 Abs. 1 BeamtVG vorgeschrieben ist und ob sie eine in erster Linie geforderte allgemeine Schulbildung ersetzt, ergibt sich aus den laufbahnrechtlichen Regelungen zur Zeit der Ableistung der jeweiligen Ausbildung (vgl. Beschluß des Senats vom 20. Juli 1989 - BVerwG 2 B 33.88 - [Buchholz 240 § 28 Nr. 16 = ZBR 1990, 125]; vgl. ferner entsprechend zu § 28 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BBesG a.F. BVerwGE 27, 159 [162 f.]; Urteile vom 28. April 1983 - BVerwG 2 C 97.81 - [Buchholz 235 § 28 Nr. 8 = ZBR 1984, 49] m.w.N., und vom 19. September 1991 - BVerwG 2 C 34.89 - [Buchholz 240 § 28 Nr. 17 = DÖD 1992, 179]).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81

    Besoldungsdienstalter - Anrechnung von Vortätigkeiten

    Durch diese pauschalierende Regelung sollen im Einzelfall unter Umständen schwierige Tatsachenermittlungen und Wertungen, ob eine Vortätigkeit für das aufgenommene Dienstverhältnis förderlich oder ob die Verzögerung "notwendig" war, vermieden werden (vgl. BVerwGE 27, 159 [161]; Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 19.70 - [DÖD 1972 110, 111]; Schwegmann-Summer, Bundesbesoldungsgesetz, Bd. I [1980], § 28 RdNr. 2).

    Dabei kann nicht außer Betracht bleiben, daß die Anrechnung nach § 6 Abs. 3 BBesG auf genau umschriebene Tatbestände begrenzt ist (vgl. BVerwGE 27, 159 [161 f.]), daß hiervon nicht erfaßte Tätigkeiten, auch soweit sie für die Wahrnehmung des Amtes förderlich oder nützlich sind, bereits durch § 6 Abs. 2 BBesG pauschal abgegolten werden (vgl. BVerwGE 45, 201 [203]) und daß § 6 Abs. 3 Nr. 3 in Verbindung mit § 8 BBesG, den § 7 Abs. 3 BBesG lediglich ergänzt, typischerweise solche Fälle im Auge hat, bei denen die Vortätigkeit bestimmender oder doch mitbestimmender Grund für die spätere Übernahme als Beamter ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2007 - 4 B 11.07

    Anerkennung einer Fachhochschulausbildung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit

    Das der Regelung zugrunde liegende Bestreben, Zeiten einer vorgeschriebenen, längeren Ausbildung auszugleichen, der sich Laufbahnbewerber notwendigerweise unterziehen mussten, ist eine sachgerechte Erwägung, die es rechtfertigt, diese Bewerber günstiger als solche Bewerber zu stellen, deren Laufbahn früher hätte beginnen können, aber durch eine vielleicht nützliche, jedoch nicht vorgeschriebene Ausbildung verzögert wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1967 - II C 27.67 -, BVerwGE 27, 159 [163 f.] zur Festsetzung des Besoldungsdienstalters).

    Dies rechtfertigt es ohne Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, sie ihm im Nachhinein andererseits nicht zugute kommen zu lassen (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1967, a.a.O., S. 164).

  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des

    Die in § 6 Abs. 3 und Abs. 6 BBesG kasuistisch und bis ins einzelne festgelegten besonderen Tatbestände sind somit schon nach der soeben dargelegten Gesamtkonzeption des § 6 BBesG einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich (BVerwGE 27, 159 [161]; 45, 201 [203]).

    Eine weitere Verbesserung des Besoldungsdienstalters ist weder aus Billigkeitsgründen noch aus dem Gesichtspunkt der Sozialstaatlichkeit oder der Fürsorgepflicht möglich (BVerwGE 27, 159 [161];Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 19.70 - [DÖD 1972, 110]).

  • BAG, 10.05.1994 - 3 AZR 908/93

    Lehrzeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Anspruch auf Vergütung aus ständiger

    Mit dem Wort "vorgeschrieben" ist die schriftliche Niederlegung des Ausbildungserfordernisses gekennzeichnet (BVerwGE 27, 159, 162).

    Die Mindestzeit der vorgeschriebenen Ausbildung ergibt sich aus den Vorschriften, die zur Zeit der Ausbildung des Beamten für die betreffende Laufbahn galten (BVerwGE 27, 159, 162 f.).

  • BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73

    Besoldung eines Beamten

    Schon diese pauschale Verbesserung des Besoldungsdienstalters um die Hälfte der in Rede stehenden sogenannten Differenzzeit - die übrigens eine generelle Verbesserung der früheren Rechtslage der Beamten darstellt - nötigt zu der Annahme, daß der Gesetzgeber über die in § 6 Abs. 2 BBesG enthaltene Regelung hinaus nur noch bei Vorliegen der in § 6 Abs. 3 und Abs. 6 BBesG angeführten besonderen Tatbestände ausnahmsweise eine weitere Verbesserung des Besoldungsdienstalters zulassen wollte; die dort nicht ausdrücklich erfaßten Zeiten - u.a. Zeiten einer nützlichen und förderlichen, aber nicht vorgeschriebenen Ausbildung - hat er erkennbar als durch die in § 6 Abs. 2 BBesG vorgesehene pauschale Anrechnung der halben Differenzzeit abgegolten angesehen (vgl. hierzu BVerwGE 27, 159 [161]).

    Urteil vom 30. Mai 1962 (BVerwGE 27, 159 [164]) ausgeführt hat, nicht schon dadurch verletzt, daß nach der dargelegten Gesamtkonzeption des § 6 BBesG - in bestimmtem Umfange - nur die außer der allgemeinen Schulbildung vorgeschriebene Ausbildung bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters besonders berücksichtigt, nicht also wie die lediglich nützliche und förderliche, aber nicht vorgeschriebene Ausbildung behandelt wird, nämlich nicht schon von der Pauschalregelung des § 6 Abs. 2 BBesG erfaßt wird.

  • BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Festsetzung eines Besoldungsdienstalters

    Wenn das Bundesverwaltungsgericht bei dieser Sachlage eine typisierende Betrachtungsweise anstellt und im Einzelfall die ausnahmsweise mögliche Benachteiligung hinnimmt, um eine im Regelfall eintretende ungerechtfertigte Besserstellung der im öffentlichen Dienst der ehemaligen DDR Tätigen in ihrer Gesamtheit zu vermeiden, ist dies - auch in Ansehung des Ausnahmecharakters der Vorschrift (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 27.67 -, BVerwGE 27, 159, 161, sowie vom 20. Juni 1974 - BVerwG II C 28.73 -, BVerwGE 45, 201, 203; Schinkel/Seifert in: Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht - GKÖD -, Stand: Oktober 1988, K § 28 Rn. 9; Clemens/Millack, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Teil II, Stand: Januar 1982, Anm. 6 zu § 28 BBesG a. F.; Schwegmann/Summer, aaO, Stand: 15. April 1988, Rn. 3a zu § 28 BBesG a. F.) - jedenfalls vertretbar.
  • BVerwG, 22.02.1972 - VI B 52.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.12.1971 - II C 19.70

    Besoldung eines Beamten - Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • BVerwG, 24.02.1970 - VI C 72.67

    Einbeziehung eines Einführungslehrgangs für Jungmänner an einer

  • BVerwG, 16.06.1976 - 2 B 62.75
  • BVerwG, 15.01.1969 - VI C 46.67
  • BVerwG, 15.03.1979 - 6 B 21.79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Klärungsbedürftige Fragen im Zusammenhang mit § 28

  • BVerwG, 30.11.2018 - 2 B 40.18

    Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit für Beamte des Vollzugsdienstes;

  • BVerwG, 18.07.1989 - 2 CB 12.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung einer Revision -

  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81

    Hinausschiebung des für die Besoldung maßgeblichen Lebensalters eines Richters um

  • BVerwG, 06.05.1977 - 6 B 5.77

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im

  • BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78

    Besoldungsanspruch - Besoldungsdienstalter - Anrechnungsfähige

  • BVerwG, 27.10.1988 - 2 C 27.87

    Besoldungsdienstalter - Beförderung - Wegfall einer Zulage - Auswahlentscheidung

  • VG Hannover, 31.05.2013 - 2 A 2922/12

    Allgemeine Schulbildung; Ausbildung; Fernmeldehandwerker; Lehre; mittlerer

  • BVerwG, 06.05.1981 - 6 C 106.78

    Ruhegehaltsfähigkeit von Ausbildungszeiten - Prüfungszeiten - Ruhegehaltsfähige

  • BVerwG, 21.12.1981 - 2 B 12.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Tätigkeit als

  • BVerwG, 06.05.1976 - VI C 136.73

    Besondere Fachkenntnisse als Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes - Der

  • BVerwG, 08.01.1986 - 6 B 74.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 10.06.1975 - II B 76.74

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf den Grund der

  • BVerwG, 23.06.1971 - VIII B 176.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung einer

  • BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 213.67

    Einstellung von Truppenoffizieren mit wissenschaftlicher Vorbildung für

  • BVerwG, 30.01.1968 - II B 33.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 4 S 272/91

    Berechnung des Besoldungsdienstalters bei fachfremder Habilitation eines

  • BVerwG, 23.06.1971 - VIII B 3.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anrechnung einer

  • BVerwG, 24.06.1968 - VI B 8.68

    Berücksichtigung von Zeiten einer "vorgeschriebenen Ausbildung" nur bei

  • BVerwG, 19.09.1967 - II C 28.67

    Nachweis einer gehobenen Gesellenprüfung als Werkzeugschlosser - Verleihung der

  • VGH Bayern, 03.06.2011 - 14 ZB 09.939

    Zulassungsantrag; Ernstliche Zweifel; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Ausbildung zum

  • VG Düsseldorf, 07.10.2010 - 13 K 1217/10

    Ruhegehalt rugehaltsfähige Dienstzeit Lehre allgemeine Schulbildung Ersetzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.1990 - 2 A 93/89

    Privatrechtlich organisiertes Krankenhaus; Caritasverband einer Diözese ;

  • BVerwG, 09.11.1967 - II C 45.67

    Rechtsfolgen der Abkürzung des Vorbereitungsdienstes - Bindung der

  • VG Düsseldorf, 19.05.2008 - 13 K 2072/07
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